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Neuigkeiten

Alle rund um die KVSA

Sogenannte sonstige Produkte zur Wundbehandlung sind im Rahmen einer Übergangsregelung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur verordnungsfähig, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 GKV-Leistungen waren. Diese Übergangsregelung wird nach zwischenzeitlicher Verzögerung mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege bis 31. Dezember 2026 verlängert.

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Für Praxen und MVZ mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro gelten ab sofort strengere Vorgaben für die Stärkung der Cybersicherheit. Grund ist das neue Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie. Wen es betrifft und was zu beachten ist, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer PraxisInfo zusammengefasst.

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Aufgrund der sich in Sachsen-Anhalt weiter ausbreitenden aviären Influenza H5N1 – die sogenannte Vogelgrippe – hat das Landesamt für Verbraucherschutz eine Handreichung für Ärzte herausgegeben. Diese listet Empfehlungen auf, wie im H5N1-Verdachtsfall zu verfahren ist, welche Maßnahmen bei Verdachtsfall, Sonderfall und bestätigten Fall einzuleiten sind, wann das Gesundheitsamt zu informieren ist.

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Eine gut geschützte Praxis-IT beugt vielen Gefahren vor, die durch Cyberangriffe oder Systemausfälle entstehen können. Als Teil ihrer Informationsoffensive zur IT-Sicherheit bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt im KBV-Fortbildungsportal eine Online-Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten an. Diese vermittelt Wissen zum Schutz der Praxen vor Cyberkriminalität und gibt Tipps.

 

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Die KVSA hat mit den gesetzlichen Krankenkassen eine neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung für die vertragsärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt vereinbart. Neu sind Systematik und Layout, neue Mittel und eine Konkretisierung zur Verordnungsfähigkeit von Mitteln. Weiter gilt: Sprechstundenbedarf (außer Impfstoffe) ist grundsätzlich nur am Quartalsende zu verordnen.

 

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Sachsen-Anhalts Vertragsärzte können Hybrid-DRGs einfach und bürokratiearm weiterhin über das Mitgliederprotal KVSAonline der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen. Auch für das Jahr 2026 wurden die Regelungen zur Hybrid-DRG-Vergütung angepasst. Es gibt neue Hybrid-DRG wie Appendektomie, Cholezystektomie sowie minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen.

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Praxen sind zunehmend von verbaler und körperlicher Gewalt betroffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bietet deshalb das Qualitätszirkel-Modul "Prävention von Bedrohungen und Gewalt sowie Deeskalation in der Praxis" - mit Infos zur Entstehung von Gewalt und praktischen Hilfestellungen zum Umgang mit eskalierenden Konflikten. Für Qualitätszirkel-Moderatoren, -Teilnehmer und Interessenten.

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Bei der Videosprechstunde gibt es Neuerungen. Deshalb hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die PraxisInfo aktualisiert. Unter anderem wurde die Leistungsbegrenzung aufgehoben, die Regelung zur Anzahl der Behandlungsfälle, die nur per Video erfolgen, angepasst. Für bekannte Patienten gibt es einen Zuschlag. Leistungen wie Probatorik in der Psychotherapie können auch online stattfinden.

 

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Immer mehr Praxen setzen KI-basierte Anwendungen ein. Doch welche Regeln müssen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz beachtet werden? Ein neues Serviceheft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung der Reihe PraxisWissen gibt Ärzten und Psychotherapeuten einen schnellen Überblick. Basis bildet die EU-KI-Verordnung, die Regeln für einen sicheren Einsatz von KI-Lösungen enthält.

 

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Ärzten, die im Bereitschaftsdienst zum Fahrdienst eingeteilt sind, wird die Abrechnung von Telefonkontakten mit Patienten erleichtert: Diese Patientendaten und damit alle für die Abrechnung wichtigen Infos werden nun über den Kommunikationsdienst KIM auch an die Praxen der diensthabenden Ärzte übermittelt. Bislang gaben die Mitarbeitenden der 116117-Leitstelle der KVSA diese telefonisch weiter.

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